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ERIC PROMM · IMMOBILIEN-WISSEN
Rent2Rent Genehmigung: Darf ich eine gemietete Wohnung weitervermieten?
Rent2Rent Genehmigung: Wann darfst du eine gemietete Wohnung weitervermieten? Vermieter-Erlaubnis, § 540 BGB, Zweckentfremdung und Vertrag prüfen.
Rent2Rent funktioniert nur dann sauber, wenn nicht nur die Kalkulation stimmt, sondern auch die geplante Nutzung erlaubt ist. Die entscheidende Frage lautet deshalb vor jeder Anmietung: Darf ich genau dieses Nutzungskonzept in genau dieser Wohnung umsetzen?
Brauche ich die Erlaubnis des Vermieters?
Grundsätzlich ja: § 540 BGB sieht vor, dass ein Mieter die Mietsache ohne Erlaubnis des Vermieters nicht einem Dritten überlassen oder weitervermieten darf. Für ein professionelles Rent2Rent-Modell sollte die geplante Weitervermietung deshalb ausdrücklich im Vertrag abgebildet sein.
Gibt § 553 BGB automatisch einen Anspruch?
Nein, jedenfalls nicht pauschal für ein Geschäftsmodell. § 553 betrifft unter bestimmten Voraussetzungen die Überlassung eines Teils des Wohnraums bei einem nach Vertragsschluss entstandenen berechtigten Interesse. Das ist etwas anderes als die gezielte Anmietung einer kompletten Wohnung zur gewerblich organisierten Weitervermietung.
Die Vermieter-Erlaubnis ist nicht die einzige Genehmigung
Zusätzlich können lokale Zweckentfremdungsregeln, baurechtliche Fragen und – bei kurzfristigen Modellen – Registrierungsverfahren relevant sein. Lies dazu Kurzzeitvermietung 2026: Genehmigung & Registrierung.
Was sollte im Hauptmietvertrag stehen?
- welche Form der Weitervermietung erlaubt ist,
- welche Zielgruppen vorgesehen sind,
- ob möblierte Vermietung zulässig ist,
- wie viele Personen maximal aufgenommen werden,
- wer für Schäden und Hausordnung verantwortlich ist,
- ob notwendige Anpassungen oder Möblierung erlaubt sind.
Fazit
Rent2Rent ist kein Modell für „erst unterschreiben, später fragen“. Erlaubnis, lokale Regeln und Wirtschaftlichkeit gehören vor die Vertragsunterschrift. Die Zahlen kannst du anschließend mit unserem Rent2Rent Rechner testen.